Der Begriff der Überschuldung
Der Begriff der Überschuldung Ein Privathaushalt ist dann überschuldet, wenn Einkommen und Vermögen aller Haushaltsmitglieder über einen längeren Zeitraum trotz Reduzierung des Lebensstandards nicht ausreichen, um fällige Forderungen zu begleichen.
Was im Einzelfall dazu führt, dass ein Haushalt die Überschuldungsgrenze überschreitet, lässt sich nicht pauschal bestimmen. Es sind in der Regel mehrere Ursachen und Auslöser, die in ihrem spezifischen Zusammenwirken zu Überschuldung führen.
Ursachen und Auslöser von Überschuldung
Nach den vom Statistischen Bundesamt erhobenen Daten zur Überschuldungsstatistik verteilen sich die Überschuldungsauslöser wie folgt:
- Arbeitslosigkeit: 29,60 %
- Sonstiges: 19,40 %
- Trennung / Scheidung / Tod: 13,10 %
- Gescheiterte Selbständigkeit: 10,30 %
- Unwirtschaftliche Haushaltsführung: 8,50 %
- Erkrankung / Sucht: 8,30 %
- Gescheiterte Immobilienfinanzierung: 3,90 %
- Unzureichende Kredit- und Bürgschaftsberatung: 3,40 %
- Zahlungsverpflichtung aus Bürgschaft oder Mithaftung: 1,50 %
- Haushaltsgründung / Geburt eines Kindes: 1,00 %
- Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung: 0,50 %
- Unfall: 0,30 %
- Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen: 0,20 %
- Insgesamt: 100,00 %
Arbeitslosigkeit, mit in der Regel deutlichen Einkommenseinbußen, ist der empirisch wichtigste Einzelüberschuldungsfaktor. Es handelt sich hier um ein kritisches Lebensereignis, das in vielen Fällen schwer vorhersehbar ist, weshalb sich der Haushalt hierauf nur schwer einstellen kann. Mit länger andauernder Arbeitslosigkeit steigt das Überschuldungsrisiko weiter an.
Weitere kritische Lebensereignisse wie Unfall, Krankheit oder Trennung treffen die Haushalte in der Regel unerwartet und destabilisieren sie häufig sowohl ökonomisch wie psychosozial.
Ursache, in die Überschuldung zu geraten, kann auch ein geringes Einkommen sein, das zur Aufnahme von Krediten führt, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern.
Mangelnde finanzwirtschaftliche Kenntnisse können dazu führen, dass das Risiko der Kreditaufnahme nicht adäquat abgeschätzt werden kann, möglicherweise eine hohe Anfälligkeit gegenüber den aufdringlichen Werbepraktiken von unseriösen Anbietern besteht und / oder die aufgenommenen Kredite in einem Missverhältnis zum Einkommen stehen. Hier agieren Finanzanbieter mit aggressiver Kundenwerbung für Konsumentenkredite und versäumen es, die Kreditwürdigkeit ihrer Kreditkunden auch bei der Vergabe von Kleinstkrediten zu prüfen. Diese Praktiken sind für eine Vielzahl der Überschuldungsfälle zumindest mitursächlich.
Quelle: Auszug aus dem Entwurf BMfArbSoz 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung